Alle beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, alle ehrenamtlich Mitarbeitenden, alle Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher im Kirchenkreis Cuxhaven-Hadeln, in seinen Kirchengemeinden und in seinen Einrichtungen sind seitens der Landeskirche verpflichtet, an Grundschulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt teilzunehmen.
In den Themenblöcken dieser Grundschulungen geht es um
- Definition: Was ist sexualisierte Gewalt?
- Fallbeispiele
- Täterstrategien
- Schutzkonzept
Uns ist bewusst, dass im Kreis der Schulungs-Teilnehmenden auch Betroffene von sexualisierter Gewalt sind/sein werden. Auch für sie möchten wir eine Teilnahme „gut verträglich“ ermöglichen.
Unsere Schulungen werden deshalb jeweils von einem Zweier-Team durchgeführt. Wenn sich jemand innerhalb einer Grundschulung unwohl fühlt, kann ein Team-Mitglied sich um diese Person direkt kümmern, während das andere Team-Mitglied die Grundschulung weiterführt. Falls Betroffene Bedenken haben – bezogen auf die Teilnahme an der Grundschulung –, können sie deswegen gern vorab mit der Schulungsleitung Kontakt aufnehmen.