Satzungen und Konzepte

Seit der jüngsten Planung ist die Regionalisierung teilweise weit vorangeschritten. So konnten in den letzten Jahren Gottesdienstzeiten angepasst werden, regionale Gottesdienste verstärkt stattfinden und musikalische Begleitung besser koordiniert werden. Ebenso konnten freie Stellenanteile generiert (Lamstedt, Altenbruch) und eine eigenfinanzierte Springerstelle eingerichtet werden.

In Anbetracht der zunehmenden Ausdünnung Hauptamtlicher in der Fläche stellt sich bei allen weiteren Überlegungen stets die Frage nach dem noch Machbaren. So müssen gottesdienstliche Angebote zunehmend reduziert werden. Gleichermaßen sollen diese qualitativ kontinuierlich verbessert werden.

Die regionale Zusammenarbeit muss weiter verstärkt werden, es wird nicht an jedem Ort an jedem Sonntag ein Gottesdienst stattfinden können, aber für jeden Ort wird es eine Einladung zum Gottesdienst geben müssen, hierbei können evtl. Bringdienste hilfreich sein. – Der Gedanke, Gottesdienste in kleinerer / anderer Form mittels ehrenamtlichen Engagements zu installieren, z.B. durch Lektorinnen und Prädikantinnen, soll weitergedacht und konkretisiert werden.

Kasualgottesdienste gewinnen in Anbetracht fortschreitender Säkularisierung an Bedeutung: Sie müssen verstärkt als besondere Chance von Verkündigung wahrgenommen werden und bedürfen besonderer Sorgfalt.

Die Seelsorge in besonderen Situationen und an besonderen Orten gewinnt einerseits an Bedeutung, wird andererseits als große Belastung erlebt. Es wird zunehmend schwerer, die Notfallseelsorge alleine durch die Pastorinnen in den Kirchengemeinden zu gewährleisten. Die Betreuung der Seniorenheime über regelmäßige Andachten hinaus ist kaum möglich. Die Betreuung in den Krankenhäusern über den Krankenhausseelsorger hinaus ist kaum noch leistbar. 

Eine besondere Herausforderung ergibt sich aus dem Erleben von Pandemie, Lock-Down und deutlichen Einschränkungen in den bisherigen Formaten von Verkündigung. Digitale Angebote werden als Bereicherung erlebt, stellen aber auch die Frage, was davon in welcher Qualität weitergeführt werden kann und muss. Hier sind auch die Region und der Kirchenkreis gefragt. 

Ebenso bleibt die gute Erfahrung von Kirche in anderer Form und an anderen Orten. Ein Gang in die Normalität nach Corona darf nicht ein Zurück in das Bisherige bedeuten! 

So können als Ziele formuliert werden:

  • Die gottesdienstliche regionale Zusammenarbeit soll verstärkt werden.
  • Kleine und alternative Gottesdienstformen sollen sich etablieren.
  • Regionale Konzepte für digitale Angebote sollen ergänzend zu klassischen Gottesdienstformen entwickelt werden.
  • Ehrenamtliche sollen gewonnen, ausgebildet, kontinuierlich begleitet und wertgeschätzt werden.
  • Einbindung Ehrenamtlicher auch in Andachten und Seelsorge.
  • Die Seelsorge an besonderen Orten (Heime, Krankenhäuser) soll im bisherigen Stellenumfang erhalten bleiben.
  • Die Notfallseelsorge soll um Ehrenamtliche erweitert werden. Dazu gilt es, ein professionelles Konzept zu erstellen und umzusetzen.

Der Kirchenkreis reagiert auch auf politische und gesellschaftliche Herausforderungen für den christlichen Glauben.

1. Perspektivische Kernelemente der Kirchenmusik

„Wer singt, betet doppelt“ hat der Kirchenvater Augustinus gesagt. Auch Martin Luther hat die Kirchenmusik als sehr wesentlich für das gottesdienstliche Wirken und gemeindliche Leben angesehen.

1.1 Allgemeines
Wie im übrigen gesellschaftlichen und kirchlichen Leben unterliegt auch die Kirchenmusik gesellschaftlichen Veränderungen. Diese sind geprägt durch abnehmende traditionelle Prägung und zunehmende Säkularisierung, Individualisierung und Digitalisierung. Das gesellschaftliche Angebot an potenziell konkurrierenden Freizeitaktivitäten ist gegenüber früheren Zeiten erheblich gestiegen. Die finanziellen Mittel und die zur Verfügung stehenden räumlichen Möglichkeiten für die Durchführung kirchenmusikalischer Vorhaben werden geringer. Die Anzahl gottesdienstlicher Veranstaltungen nimmt ab. Musikgruppen werden tendenziell kleiner und weniger zahlreich, der Altersdurchschnitt der Mitglieder steigt. In diesem Umfeld werden perspektivisch folgende Kernelemente kirchenmusikalischer Arbeit gesehen:

1.2 Bewahrung der traditionell geprägten Kirchenmusik
Dies betrifft die Arbeit der Kirchen- und Posaunenchöre sowie von Flötengruppen, ihr Mitwirken in gottesdienstlichen Veranstaltungen sowie die konzertante Arbeit in Kantaten-, Oratorien- und Orgelkonzerten. Hierbei haben die hauptberuflichen Kirchenmusikstellen eine Leuchtturmfunktion überkirchengemeindlicher Bedeutung im Kirchenkreis. Die traditionell geprägte Kirchenmusik wird nach Auffassung des Musikausschusses weiterhin erheblichen Zuspruch finden in Gottesdiensten, bei Konzertbesuchern und bei den Mitwirkenden in den Musikgruppen selbst. Die Posaunenchöre haben hierbei durch ihre originär evangelische Prägung, ihre relativ breite regionale Verteilung und ihre oft langjährige Verwurzelung in den Kirchengemeinden einen besonderen Status.

1.3 Pflege der Popular-Kirchenmusik
Die Popular-Kirchenmusik hat sich den vergangenen Jahrzehnten einen wichtigen Stellenwert in der kirchenmusikalischen Arbeit erworben. Gospelchöre, Bands und Gitarrengruppen gestalten Gottesdienste (oft neuerer Form) mit und geben Konzerte. Dafür wird meist eine umfangreiche technische Ausstattung benötigt. Die Popular-Kirchenmusik leistet einen wichtigen Beitrag auch für die Gewinnung neuer Interessierter am kirchlichen Gemeindeleben. 

1.4 Status der kirchlichen Musikgruppen
Gruppen kirchenmusikalischer Prägung haben in unserem Kirchenkreis keinen Vereinsstatus wie vergleichbare nichtkirchliche Musikgruppen, haben somit keine selbständige Rechtsform und sind in das kirchengemeindliche oder regionale kirchliche Leben eingebunden. Daher ist die Mitgliedschaft und das Mitwirken in unseren kirchlichen Musikgruppen auch kostenfrei und nicht an vereinstypische Beitragszahlungen gebunden. Dies sollte aus Sicht des Musikausschusses auch zukünftig so bleiben.

1.5 Regionalisierung und Planung von Projekten
Die in Zukunft zu erwartende Abnahme an kirchenmusikalisch zu begleitenden gottesdienstlichen Veranstaltungen im Kirchenkreis bietet auf der anderen Seite die zunehmende Chance für Musikgruppen und hauptberufliche Kirchenmusiker, außerhalb ihrer schwerpunktmäßigen kirchengemeindlichen Anbindung in anderen Kirchengemeinden musikalische Angebote zu machen, sei es in Form von Konzerten oder der musikalischen Ausgestaltung von dortigen Gottesdiensten. Hierzu gehören auch projektbezogene Sing- und Instrumentalspielangebote.

Die bisherige meist wöchentlich stattfindende Arbeit fester kirchenmusikalischer Gruppen kann zukünftig teilweise auch zunehmend flexibel in Projektform gestaltet werden, was zusätzliche Möglichkeiten der Kooperation mit anderen Kulturträgern (Schule, Musikschule u.a.) eröffnet.

1.6 Nachwuchsförderung
Die Nachwuchsförderung und -gewinnung für gottesdienstliche musikalische Begleitaufgaben und Musikgruppen ist aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen schwieriger und zunehmend arbeitsaufwendig/zeitintensiv  geworden, andererseits aber auch nach wie vor unverzichtbar für den längerfristigen Fortbestand der kirchenmusikalischen Arbeit. Die Ansprüche interessierter Kinder und Jugendlicher an kirchliche Musikgruppen sind gegenüber früheren Zeiten gestiegen. Hilfreich sind hier Kooperationen mit anderen Einrichtungen, in denen Kinder- und Jugendarbeit betrieben wird: KiTas, Schulen, Musikschulen, Konfirmandengruppen, andere (kirchliche) Jugendgruppen und weitere. Nachwuchsangebote sollten sich nicht nur an Kinder und Jugendliche richten, sondern auch an Erwachsene. 

1.7 Kirchenmusikalische Elemente überregionaler Bedeutung
Durch die überregional deutschlandweit vielbeachtete Schrift des Pastors Hector  Mithobius wurde mit Otterndorf eine Kirchengemeinde unseres Kirchenkreises im 17. Jahrhundert zur Geburtsstätte der lutherischen Orgelkultur, die ausdrücklich künstlerische Orgelkonzerte einschließt und sie Predigten in der Verkündigung des Evangeliums gleichstellt. Unser Kirchenkreis verfügt über einen reichen Schatz wertvoller  erhaltenswerter Orgeln aus Barock, Romantik und Moderne, der in seiner überregionalen Bedeutung bautechnisch zu erhalten ist und in Gottesdiensten und Konzerten in angemessener Weise zum Klingen  gebracht werden soll.

2. Allgemeines zur gegenwärtigen Situation im Kirchenkreis
Gegenwärtig gibt es im Kirchenkreis eine hauptamtliche A-Kirchenmusikerstelle an St. Petri Cuxhaven, über die auch die Kirchengemeinde St. Gertrud Cuxhaven mitversorgt wird, eine volle B-Stelle in Otterndorf, eine bis November 2025 befristete halbe B-Stelle für die Kirchengemeinden Altenbruch/Lüdingworth/Groden und eine bis 2028 befristete halbe B-Stelle Popularkirchenmusik für die Ostregion des Kirchenkreises. Weiterhin gibt es eine anteilige B-Stelle mit 7,19 Wochenstunden für die Innenstadtgemeinden Cuxhaven. Das Kreiskantorat wird gemeinsam von den beiden erstgenannten Stelleninhabern verwaltet. Der Stelleninhaber der B-Stelle in Otterndorf geht am 01. Oktober 2025 in den Ruhestand. Der Orgeldienst in den anderen Kirchengemeinden bei Gottesdiensten und Kasualien wird teils auf längerfristiger Vertragsbasis, teils für einzelne Dienste nach abgelegter kirchenmusikalischer Prüfung (ohne Prüfung / D-Prüfung /  (maximal) C-Prüfung)  vergütet.
Die Leitung der neun Posaunenchöre erfolgt überwiegend ehrenamtlich, in einem Fall  innerhalb des Hauptberufes. Es gibt eine aktive Kreisbläserarbeit. Teilweise gibt es Nachwuchsbläserarbeit. Die Leitung von Kirchen- und Gospelchören erfolgt unterschiedlich von Hauptberuflichen, aber auch von nebenberuflich Tätigen und Ehrenamtlichen. Die Chöre wirken in zahlreichen traditionellen Gottesdiensten und Gottesdiensten neuerer Form mit. 
Momentan gibt es keine kirchenmusikalische Kinder- und  Jugendchorarbeit. Im Kirchenkreis gibt es mindestens vier Bandgruppen, die  insbesondere Gottesdienste in neuerer Form musikalisch mitgestalten, darunter eine Band der Evangelischen Jugend.
Die Bands arbeiten in der Regel projektbezogen. Darüber hinaus gibt es einige meist ehrenamtlich geleitete Blockflötenkreise, mehrere meist diakonisch oder pastoral geleitete Gitarrengruppen und einen Kreis für Alte Musik. Perspektivisch wird die projektbezogene Arbeit und die Kooperation mit anderen Institutionen an Bedeutung gewinnen.

3. Teilbereiche

3.1 Orgeln
Unser Kirchenkreis verfügt gemäß einer Aufstellung des Orgelrevisors Martin Böcker über 17 wertvolle Orgel-Instrumente aus den Epochen Barock, Romantik und Gegenwart.
Davon haben die Orgeln in St. Petri-Cuxhaven, Altenbruch, Lüdingworth und zukünftig auch Otterndorf eine weit über die Grenzen des Kirchenkreises hinaus ausstrahlende Bedeutung. Sie werden konzertant intensiv genutzt und durch Fördervereine bzw. eine Stiftung unterstützt.

Das ist ein einmaliger und unseren Kirchenkreis in besonderer Weise prägender bereichernder kultureller Schatz. Orgelführungen und „Orgelentdeckertage" wecken und fördern die Wertschätzung dieser besonderen Instrumente. Auch Orgelreisen zu den vielen wertvollen Orgeln unseres Kirchenkreises auch in Zusammenarbeit mit der Stader Orgelakademie und Musikhochschulen in Hamburg und Bremen sind wichtig.  Eine Auflistung der von Martin Böcker als wertvoll eingeschätzten Orgeln findet sich im Anhang.

3.2 Posaunenchöre
Die Posaunenchöre haben eine traditionell verwurzelte wichtige Aufgabe im Gemeindeleben durch ihre Mitwirkung bei Gottesdiensten, Kirchenfesten und oftmals auch hohen Geburtstagen und Hochzeitsjubiläen von Gemeindemitgliedern. Die Gewinnung bläserischen Nachwuchses befindet sich in einem zunehmend anspruchsvollen und schwierigen Umfeld. Die Posaunenchorarbeit ist von ihrem Ursprung her eine Laienarbeit, sie wird aber landeskirchlich ausbildungsmäßig durch hauptberufliche Posaunenwarte sehr unterstützt und profitiert auch von einem Engagement regionaler hauptberuflich kirchenmusikalisch Tätiger, wenn sich das ergibt.

3.3 Kirchenchöre
Auch die „klassischen“ Kirchenchöre und Singkreise gestalten das kirchengemeindliche Leben insbesondere in Gottesdiensten mit. Bei kirchenmusikalisch hauptberuflicher Leitung wirken sie zudem mit bei Oratorien- und Kantatenaufführungen und gestalten Motettenkonzerte. Sie sind das traditionelle „Herzstück“ des zweiten Teiles der kirchenmusikalischen Berufsbezeichnung „Organist und Kantor“. Die Gewinnung sängerischen Nachwuchses stößt zunehmend auf sozialgesellschaftlich bedingte Probleme.

3.4 Gospelchöre
Ihr Repertoire reicht mittlerweile über Gospels und Spirituals hinaus in die Bereiche neuer Kirchenlieder und besonders englischsprachiger Songs. In unserem Kirchenkreis gibt es vier Gospelchöre, die in Gottesdiensten meist neuerer Form mitwirken und eigene Gospelkonzerte gestalten, teilweise auch auf Kirchentagen als Botschafter unseres Kirchenkreises. Die Gewinnung sängerischen Nachwuchses ist hier meist etwas einfacher als in „klassischen“ Kirchenchören, aber auch kein „Selbstgänger“. 

3.5 Bands
Die Bands in unserem Kirchenkreis sind das instrumentale Äquivalent zu den Gospelchören. Ähnlich wie die Gospelchöre nutzen sie technisches Equipment beim Musizieren, gestalten Gottesdienste in neuerer Form mit  und geben auch gelegentlich Konzerte außerhalb unseres Kirchenkreises.

3.6 Weitere Musikgruppen 
Eine Wunschlieder-Singgruppe “Elternchor” trifft sich einmal  monatlich in Otterndorf  und gestaltet gelegentlich auch Gottesdienste musikalisch mit. Auch Blockflötengruppen, Gitarrenkreise und der Kreis für Alte Musik leisten in Gottesdiensten und Konzerten wichtige Beiträge zur kirchenmusikalischen Musikkultur unseres Kirchenkreises.

3.7 Projektgebundene Veranstaltungen zur Förderung des Singens / Musizierens
Hierzu gehören Gemeindesingveranstaltungen zum Vertrautmachen mit neuen und alten Gemeindeliedern und anderen Liedern/Songs, teilweise auch mit besonderen Kreisen wie Lektoren/Prädikanten und Seniorengeburtstagsrunden. Ebenso zählen hierzu „Offenes Musizieren“ zum Beispiel von Advents- und Weihnachtsliedern mit mitgebrachten Instrumenten (teilweise in Zusammenarbeit mit Musikschulen) und Andachten mit „Wunschliedersingen“ besonders in der Adventszeit. Auch das niedrigschwellige Singen nicht kirchengebundener Lieder und Songs auf kirchlichem Gelände, als „Schlagersingen“, „Gesang im Rud(e)lklang“ oder bei Gemeindefesten, hat hier seinen Wert. Anlassgebunden gibt es mehrfach im Kirchenkreis Singprojekte mit Konfirmandengruppen und Konfirmandeneltern.  Bei projektgebundenen Veranstaltungen handelt es sich oft um neue Formate, die auch bisher damit nicht  vertraute Menschen mit kirchlicher Arbeit in Berührung zu bringen.

4. Übertragung auf die Stellensituation des Kirchenkreises

4.1 Allgemeines zur kirchenmusikalischen Versorgung
Ein Großteil der kirchenmusikalischen Arbeit in unserem Kirchenkreis erfolgt in den Kirchengemeinden, in denen musikalische Gruppen und Aktivitäten ideell, inhaltlich und finanziell unterstützt werden, teilweise auch über unabhängige, aber gemeindebezogene Fördervereine und Stiftungen. Dies sind gegenwärtig: Der Förderverein St. Petri Cuxhaven, die Stiftung Historische Orgeln in  Altenbruch und Lüdingworth und der Verein zum Erhalt der Gloger-Orgel Otterndorf.
Die ehrenamtliche und nebenberufliche Leitung von Musikgruppen und die in der Regel ehrenamtliche Mitwirkung der Musikgruppenmitglieder auch als lebendige Glieder einer christlichen Gemeinschaft sind ein ganz großer Wert in unserem Kirchenkreis. Die hauptberufliche kirchenmusikalische Versorgung im Kirchenkreis kann naturgemäß nur einen kleinen, dafür aber sehr wichtigen Teil der kirchenmusikalischen Arbeit abdecken. Sie bietet dafür grundsätzlich drei Möglichkeiten:

  • Ortsbezogene „Leuchtturmprojekte“ mit regelmäßigen Aktivitäten: Überregionale Vokal- und Instrumentalangebote zum Mitwirken, große Chor-, Orgel-, Oratorienkonzerte und Konzerte populärmusikalischer Prägung mit überregionaler Ausstrahlung,
  • Einzelne besondere Veranstaltungen außerhalb der ortsbezogenen Stellenanbindung: Konzerte, Vokalveranstaltungen,
  • Beratende Funktion bei auftretenden musikbezogenen Fragen (Orgel, Beratung bei der Leitung von Musikgruppen).

4.2 St. Severi Otterndorf
Bei der Neubesetzung der vollen hauptberuflichen Kirchenkreis-Kirchenmusikerstelle mit Dienstsitz in Otterndorf sieht der Musikausschuss einen Schwerpunkt auf der Arbeit mit der Orgel. Die Gloger-Orgel ist als größte Barock-Orgel zwischen Elbe und Weser gerade als größtes Orgelrestaurierungsprojekt der Landeskirche nach historischen Vorgaben restauriert worden. Neben dem kirchenmusikalischen Dienst bei Gottesdiensten und Kasualien wären Konzerte und Konzertreihen rund um die Orgel (z.B. „Otterndorfer Musik- und Orgelsommer“) durchzuführen. Auch die anderen wertvollen Orgeln unseres Kirchenkreises wären für fallweise Konzerte eventuell in Zusammenarbeit mit der Stader Orgelakademie in den Blick zu nehmen. Darüber hinaus wäre die Leitung des St. Severi-Kirchenchores eine wichtige Aufgabe, gegebenenfalls die Leitung des Otterndorfer Posaunenchores. Im Hinblick auf die kirchenmusikalische Zukunft  wären Aufbau und Leitung einer Nachwuchsgruppe im Bereich Kinder- und Jugendarbeit wichtig – dies könnte auch in Projektform, eventuell in Zusammenarbeit mit z.B. Schulen und Musikschulen, eventuell auch orgelbezogen in Form von „Orgelentdeckertagen“ geschehen.

Überregional würde zu den Aufgaben die Fachberatung und Fortbildung Neben – und Ehrenamtlicher im Kirchenkreis (mit Schwerpunkt Orgel) gehören sowie die Durchführung fallweiser Konzerte außerhalb von Otterndorf zum Beispiel in Cadenberge und Osten.  Wünschenswert ist ein breites musikalisches Spektrum, das neben dem klassischen Repertoire auch moderne und populäre Kirchenmusik umfasst.

4.3 St. Petri Cuxhaven
Bei der einige Jahre später geplanten Neubesetzung der vollen hauptberuflichen Kirchenkreis-Kirchenmusikerstelle mit Dienstsitz in St. Petri Cuxhaven sieht der Musikausschuss einen Schwerpunkt im Bereich der vokalen und instrumentalen Arbeit. Die auf hohem Niveau befindliche und in Konzerten gut besuchte Arbeit mit den „klassischen“ Chorgruppen in oratorischen, Kantaten- und Motettenkonzerten soll weitergeführt werden. Daneben soll wie von der Kirchenkreissynode gewünscht auch eine popularmusikalische vokale oder instrumentale Gruppe gebildet und geleitet werden, eventuell auf Projektbasis, möglicherweise auch in Zusammenarbeit mit Schulen und Musikschule. Darüber hinaus sollen für die große sinfonische Woehl-Orgel weiterhin Konzerte organisiert und durchgeführt werden. Gottesdienste und Kasualien wären kirchenmusikalisch zu begleiten, über St. Petri hinaus auch in weiteren Gemeinden (z.B. St. Gertrud). Im Hinblick auf die kirchenmusikalische Zukunft  wären Aufbau und Leitung einer Nachwuchsgruppe im Bereich Kinder- und Jugendarbeit wichtig – dies könnte auch in Projektform, eventuell in Zusammenarbeit mit Schulen und Musikschule, geschehen. Überregional würde zu den Aufgaben die Fachberatung und Fortbildung Neben – und Ehrenamtlicher im Kirchenkreis (mit Schwerpunkt Chöre und Instrumentalgruppen) gehören sowie die Durchführung fallweiser Konzerte außerhalb von St. Petri.

4.4 Musikalische Arbeit im Kirchenkreis
Die beiden genannten vollen hauptberuflichen Kirchenmusikerstellen sind beide in genannter Weise mit unterschiedlichen Schwerpunkten mit der musikalischen Betreuung im Kirchenkreis beauftragt. Daher soll das Kreiskantorat in gemeinsamer Verantwortung ausgeführt werden wie von der KKS auch vorgeschlagen. Die Mitwirkung in der Kirchenkreiskonferenz und dem Musikausschuss der Kirchenkreissynode und eine gute kollegiale Teamfähigkeit wird als sinnvoll und wichtig erachtet. Es ist ein wichtiger Gesichtspunkt, die Konzertplanung gemeinsam für die überregional bekannten Instrumente zu organisieren, um  ein auch terminlich einheitliches abgestimmtes Bild in der Öffentlichkeit zu bieten. Auch die Ausbildung von Nachwuchsmusikern auf der Orgel und anderen Instrumenten zur Begleitung gottesdienstlicher Veranstaltungen in den Kirchengemeinden des Kirchenkreises gehört zum Aufgabenbereich der hauptberuflichen Kirchenmusikerstellen. 

4.5 Altenbruch und Lüdingworth
Bisher wurden und werden diese beiden Gemeinden (bis November 2025) im Verbund mit Cuxhaven-Groden mit einer halben B-Stelle versorgt. Nach einhelliger Meinung des Musikausschusses bedarf die konzertante Arbeit mit den beiden überregional bedeutenden Orgeln im Zusammenwirken mit der Arbeit des Stiftungskuratoriums auch weiterhin einer hauptberuflichen kirchenmusikalischen Begleitung und Betreuung. Dies betrifft nicht nur die Durchführung von Konzerten, sondern auch die gottesdienstliche und kasuale Versorgung. Es werden zwei Wege gesehen, die hauptberufliche musikalische gottesdienstliche und kasuale Versorgung zu ermöglichen:

  • Nach gemeinsamer Abstimmung der Kirchengemeinden Otterndorf, Altenbruch und  Lüdingworth („Bauerndom-Gemeinden“) untereinander und in Absprache mit dem  Kirchenmusikkollegen an St. Petri zusätzliche Übernahme zumindest eines Teils der gottesdienstlichen und kasualen Orgeldienste durch den Otterndorfer Kirchenmusiker / die Otterndorfer Kirchenmusikerin. Gegebenenfalls könnten von St. Petri Cuxhaven aus oder von pensionierten hauptberuflichen Kirchenmusikern der Region weitere Orgeldienste in Altenbruch und Lüdingworth übernommen werden. Organisatorisch erschwerend kommt hierbei die Trennung der „Bauerndom-Gemeinden“ durch die kirchenkreisinterne Regionalisierung hinzu.
  •  Neuausschreibung der halben hauptberuflichen Kirchenmusikerstelle für Altenbruch, Lüdingworth und Groden. Nach Mitteilung der Stiftung würden die Kosten hierfür zum großen Teil von den Kirchengemeinden und der Stiftung getragen werden. Es bliebe ein  jährlicher Restbetrag von circa 10.000 Euro, für den eine Finanzquelle zu suchen wäre.

 4.6. Halbe hauptberufliche Stelle Popularmusik
Die halbe hauptberufliche Kirchenmusikstelle für Popularmusik für die Ostregion unseres Kirchenkreises ist momentan bis 2028 befristet. Wünschenswert ist eine zeitliche Verlängerung der Stelle über 2028 hinaus,  auch um die Ostregion des Kirchenkreises musikalisch zu stärken. Sollten die finanziellen Mittel des Kirchenkreises über 2028 hinaus nicht dafür ausreichen, so könnte darüber nachgedacht werden, einen Förderverein für die kirchliche Popularmusik zu gründen etwa nach dem Vorbild der musikbezogenen Förderung in Altenbruch – Lüdingworth – Groden, aber als Förderverein, nicht als Stiftung.   

4.7.  Zur Einstufung von A- und B-Kirchenmusikerstellen
Seit langem wird in vielen Berufszweigen ein Fachkräftemangel beklagt - auch die Kirche ist dagegen nicht immun. Im Bereich der Kirchenmusik ist seit Jahren ein deutlicher Rückgang der Studienanfängerzahlen zu beobachten. Somit mangelt es nicht an Stellen, sondern an Bewerbern. Dies wird sich in den nächsten Jahren durch die bevorstehende Pensionierungswelle noch verstärken. Jeder, der nach herausragenden und interessanten Kirchenmusikerstellen sucht, wird ein reichhaltiges Angebot an Ausschreibungen vorfinden. Daher ist es nur folgerichtig, dass die A-Stellen zuerst in den Fokus kommen. Hochqualifizierte Musikerinnen und Musiker suchen nach A-Stellen mit solchen Möglichkeiten (Orgeln und Chöre) und Bedingungen (Finanzen, Arbeitsumfeld) mit entsprechend höherer Vergütung als bei B-Stellen.
In der Einstufung auf zwei B-Stellen für Otterndorf und Cuxhaven sehen wir einen sehr wesentlichen Wettbewerbsnachteil, der dazu führen kann, dass hochqualifizierte Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker sich nicht bewerben werden, seien die mit der Stelle verbundenen Instrumente auch noch so außergewöhnlich und einzigartig.
Schon heute kommt es auch an herausgehobenen A-Kirchenmusikerstellen zu der Situation, dass bei der ersten Ausschreibung keine geeigneten Bewerber zu finden sind und dann die Stelle ein zweites Mal ausgeschrieben werden muss (z.B. in der Marktkirche Hannover oder der St. Sebald-Kirche in Nürnberg). Diese weitreichende Entscheidung sollte überdacht werden. Sollen diese beiden Stellen wirklich "nur" B-Stellen sein? Dies könnte ein großer Nachteil für die kirchenmusikalische Arbeit in diesem Kirchenkreis sein mit seinen zahlreichen kostbaren Orgeln, darunter mehrere von Weltrang. Der Musikausschuss hofft, mit diesem Konzeptentwurf eine wegweisende Hilfestellung  für die zukünftige kirchenmusikalische Arbeit im Kirchenkreis Cuxhaven-Hadeln geliefert zu haben.

Bildung geschieht in fast allen Bereichen des Kirchenkreises, der Kirchengemeinden und der kirchlichen Gruppen in den unterschiedlichsten Formen und Facetten. Gezielte Bildungsangebote für alle Bereiche, auch Lehrerfortbildung, gibt es in großem Umfang z.B. im Ev. Bildungszentrum Bederkesa. Deshalb sehen wir keinen Bedarf weitere Bildungsangebote im Kirchenkreis zu schaffen.

Als wichtig erachten wir dennoch, eine Vernetzung der unterschiedlichsten Fachkompetenzen, die einzelne Mitglieder oder Gemeinden  im Kirchenkreis haben. Unser Ziel ist eine schriftliche Übersicht von möglichen Ansprechpartnern für die verschiedensten Bereiche kirchlicher Bildung im Kirchenkreis. Mögliche Ansprechpartner für Themen wie Kirchenpädagogik, Bibliodrama, Bibelarbeit etc. sollen gefunden werden und auf ihre Bereitschaft ihr Wissen zu teilen, angesprochen werden. Über einen Flyer oder über eine Onlineliste soll der Kontakt bei Bedarf hergestellt werden können. 

Der Konfirmandenunterricht findet in fast allen Kirchengemeinden noch flächendeckend statt. Die Anmeldezahlen der Jugendlichen in dieser Altersgruppe ist nach wie vor sehr hoch, wobei sich die Tradition der Konfirmation in den ländlichen Gebieten deutlicher ausprägt als in den städtischen Kirchengemeinden. Insgesamt wird aber eine große Anzahl von Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren erreicht.

Die Organisationsform des KU unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde deutlich: Ob in klassischem zweijährigem Modell, mittels Blockunterrichtes in zeitlicher Verdichtung oder im KU-4-Modell durchgeführt, differenziert sich der KU in der Weite des Kirchenkreises.

Die Konfirmandenzeit ist überwiegend hoch akzeptiert. So bietet er eine einmalige Chance für religiöse und auch in Teilen gesellschaftspolitische Bildungsarbeit.

Allerdings muss um die Jug endlichen teilweise schon geworben werden. Zwar kommen Sie oftmals in gewisser traditioneller Selbstverständlichkeit, doch werden bei weitem nicht mehr ganze Jahrgänge erreicht. So gilt es dann, ein für die Jugendlichen interessantes Angebot zu präsentieren.  Sie sind in einem Alter, in dem sie oftmals nach Antworten auf verschiedene „Lebensfragen“ suchen.

Es ist von daher sehr wichtig, diesen Zeitraum zu nutzen, um Glaubenserfahrungen für den weiteren Lebensweg anzubieten.  Immer öfter ist bei den Konfirmandinnen von Seiten des Elternhauses keine religiöse Sozialisation erfolgt.

Jede Kirchengemeinde oder Region sollte den kirchlichen Unterricht als einen Schwerpunkt betrachten und diesen mit zeitgemäßen Unterrichtsinhalten ausgestalten. Die Jugendlichen soll das Gefühl erhalten, mit ihren Fragen und Bedürfnissen ernst genommen zu werden. Aus diesem Grund darf der Konfirmandenunterricht nicht nur eine Pflichtveranstaltung der Unterrichtenden sein. 

Dazu gilt es, sich in den Regionen stärker auszutauschen und zu verknüpfen. Optimalerweise könnten so Stärken und Schwächen der einzelnen Unterrichtenden sich gegenseitig ergänzen, Kräfte könnten gebündelt werden. Eine mögliche Folge dieses Prozesses wäre die Entstehung von „Kompetenzzentren“ in den Regionen.

Auf Kirchenkreisebene gibt es eine Beauftragte für den Konfirmandenunterricht, die anlässlich der Visitationen die Konfirmandenunterrichtseinheiten in den jeweiligen Kirchengemeinden besucht. Wenn diese Beauftragung auch mit einem Zeitbudget z.B. für die kirchenkreisinterne Organisation von kollegialen Runden oder internen Fortbildungsangeboten ausgestattet wäre, würde dieses eine zusätzliche Möglichkeit bieten, den Konfirmandenunterricht als einmalige Bildungsarbeitschance in der Altersgruppe von 12 bis 14 Jahren zu stärken.

Auf jeden Fall muss diesem Bereich der kirchlichen Bildungsarbeit in den nächsten Jahren weiter verstärkte Aufmerksamkeit geschenkt werden. 

Der Konfirmandenunterricht ist ein wichtiges Bindungsglied zwischen Kinder- und Jugendarbeit.

Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen geschieht in Kirchengemeinden, Kindertagesstätten, in Regionen und auf Kirchenkreisebene. Dazu gehören regelmäßige Gruppentreffen, offene Angebote, Freizeiten, Fortbildungen und vieles mehr. Dabei erleben sich Jugendliche als Teilnehmende und Gestaltende. Die Berufsgruppe der Diakoninnen ist hier maßgeblich, aber auch Pfarrämter und ehrenamtlich engagierte Jugendliche und Erwachsene wirken in diesem Arbeitsfeld mit. Vernetzung und Partizipation sind entscheidende Faktoren für dieses Arbeitsfeld. 

Für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Kirchenkreis Cuxhaven-Hadeln gilt die Verfassung der Landeskirche und die Ordnung der Evangelischen Jugend in unserer Landeskirche und im Kirchenkreis Cuxhaven-Hadeln, deshalb wird hier nicht näher darauf eingegangen.

Ebenen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Im Kirchenkreis Cuxhaven-Hadeln (KK) gibt es drei Ebenen, auf denen die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen geschieht:

  • Kirchenkreis: Der Ev. Jugenddienst mit Kreisjugenddiakon oder Kreisjugenddiakonin ist als Geschäftsstelle zuständig für die Verbandsebene. Er veranstaltet (gemeinsam mit den Mitarbeitenden der Regionen) Mitarbeitenden-Schulungen und Freizeiten, Fahrten zum Kirchentag oder zum Landesjugendcamp. Er unterstützt die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den Regionen und Gemeinden. Die Angebote auf Kirchenkreisebene ergänzen und unterstützen die regionale und gemeindliche Ebene, besonders dort, wo vor Ort Angebote nicht vorgehalten werden können.
  • Regionen: In den drei Regionen des Kirchenkreises (West, Mitte und Ost) sind Regionaldiakone oder Regionaldiakoninnen (insgesamt 4,5 Stellen) für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verantwortlich: Es finden feste Gruppen, offene Angebote, Projekte, Trainee-Schulungen, Jugendgottesdienste, Freizeiten und weitere Angebote statt. Die Regionaldiakone und Regionaldiakoninnen unterstützen die Kirchengemeinden in ihrer Arbeit mit der Zielgruppe und arbeiten mit einem Stellenanteil von ca. 10 Prozent auf Kirchenkreisebene (z.B. Mitarbeit bei KK-Freizeiten und -Angeboten).
  • Kirchengemeinden: In den Kirchengemeinden finden ebenfalls Angebote der Kinder- und Jugendarbeit statt, oft unterstützt durch die Regionaldiakone oder Regionaldiakoninnen. Auch die Vernetzung mit der Konfirmandenarbeit findet auf Ebene der Kirchengemeinden statt.

Regionalausschüsse
Die Arbeit der Regionaldiakone und Regionaldiakoninnen wird durch vom KK-Vorstand eingesetzte Regionalausschüsse koordiniert. Ihnen gehören eine vom KK-Vorstand bestimmte Leitungsperson, Kirchenvorstandsmitglieder aus allen Pfarramtsbezirken der Region, nach Möglichkeit Ehrenamtliche aus der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie der/die Regionaldiakon (ohne Stimmrecht) an.

Förderung des ehrenamtlichen Engagements
Kinder- und Jugendarbeit lebt wesentlich von der freiwilligen Arbeit und der Beteiligung ehrenamtlicher Mitarbeite­rinnen und Mitarbeiter. Sie zu gewinnen und auszubilden, ist ein eigenständiges Ziel von Jugend­arbeit. Im Kirchenkreisjugendkonvent (KKJK), den Regional- und teilweise auch in den Gemeinde-Jugendkonventen gestalten Jugendliche ihren Arbeitsbereich selbstständig und tragen mit Verantwortung für die Freizeiten und Angebote. Sprengel-Jugendkonvent und Landesjugendkammer sind die entsprechenden Gremien auf Sprengel- und Landeskirchen-Ebene.

Verhältnis zur Arbeit mit Konfirmanden und Konfirmandinnen
Arbeit mit Konfirmanden und Konfirmandinnen ist keine Jugendarbeit, sie soll aber in enger Verbindung zur Jugendarbeit stehen. Schnittstellen und personelle Verbindungen sollen dafür sorgen, dass Konfirmanden und Konfirmandinnen in den Bereich der Jugendarbeit hineinwachsen können: Etwa durch Kontakte mit Teamern, besondere Gottesdienste und Angebote sowie durch Trainee-Schulungen.

Öffentlichkeitsarbeit
Der Kirchenkreisjugenddienst (KKJD) erstellt gemeinsam mit dem Kirchenkreisjugendkonvent (KKJK) ein Jahresprogrammheft mit den Angeboten der Arbeit mit Kin­dern und Jugendlichen. Eine Homepage der Evangelischen Jugend im Kirchenkreis wird regelmäßig gepflegt. Veranstaltungen und Freizeiten werden auch in den „social media“ beworben, zum Beispiel durch eine Facebook-Seite, Instagram und eine ei­gene App der Evangelischen Jugend im Kirchenkreis. KKJK-Vorstand und Kreisjugenddiakon vertreten die Evangelische Jugend des Kirchenkreises auch nach außen.

Prävention sexualisierter Gewalt
Für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gibt es im Kirchenkreis ein Schutzkonzept. Auf Ebene der Gemeinden und Einrichtungen liegen konkrete Risikoanalysen vor. Für jede Freizeit gibt es ein eigenes Schutzkonzept.

Kooperation mit Vereinen und Verbänden
Auf allen drei Ebenen wird eine Kooperation mit anderen Verbänden und mit Vereinen vor Ort angestrebt.

Ausblick und Visionen

  • Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen soll auch weiterhin inhaltlicher Schwerpunkt des Kirchenkreises sein. 
  • Angedacht wird eine Freizeit nur für Mitarbeitende, die zum einen jüngere und ältere Mitarbeitende in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verbinden und zum anderen ein Dankeschön für geleistete Arbeit sein soll.
  • Eine mobile Jugend-Kirche (Pkw-Anhänger) könnte Kirche an ungewöhnlichen Orten ermöglichen.

Das Handlungsfeld Diakonie umfasst viele verschiedene Arbeitsbereiche sowohl auf Gemeinde- als auf Kirchenkreisebene. Hier spielen Kooperationen mit Dritten eine Rolle, Trägerschaften sind unterschiedlich geregelt. Besondere Fachlichkeit wird vorgehalten, aber auch gemeindliche Initiativen im Nahbereich gehören dazu.

1. Diakonie des Kirchenkreises – Geschäftsführung, diakonische Beratungsstellen, Inanspruchnahme des Diakoniefonds
Im Jahr 2018 fanden auf der Kirchenkreis-Leitungsebene erste Gespräche zur Entwicklung einer gemeinsamen Diakonie im Kirchenkreis Cuxhaven- Hadeln und Wesermünde statt. Die beiden Kirchenkreise bilden, bis auf wenige Ausnahmen, die Fläche des Landkreises Cuxhaven ab. Die wesentlichen Ziele bei der Zusammenarbeit waren u.a. mit den Organen des Landkreises Cuxhaven zukünftig mit einer Stimme zu sprechen, eine Verschlankung der Entscheidungsstrukturen herbeizuführen und auf gesellschaftliche Veränderungen und sozialpolitische Herausforderungen schneller reagieren zu können und so eine Stärkung des ev. Wohlfahrtsverbandes im Landkreis Cuxhaven zu bewirken. Die im Grundsatz von den kirchlichen Trägern getroffene Entscheidung zu einer gemeinsamen Verbandsgründung wurde von den Mitarbeitenden überwiegend positiv bewertet. Die Mitarbeitenden wurden ebenso wie die Vertreter der Diakonieausschüsse und der MAV in die Entwicklung einbezogen. Wünsche, Erwartungen und Befürchtungen an die zukünftige Organisation wurden mit externer Begleitung diskutiert. Im September 2020 haben dann in einer gemeinsamen Sitzung die Kirchenkreissynoden von Cuxhaven- Hadeln und Wesermünde in getrennter Abstimmung einstimmig der Verbandsgründung zur Diakonie Cuxland zugestimmt. Die Satzung trat zum 01.01.2021 in Kraft. Seit dem 01.03.2021 ist die Stelle der Geschäftsführung besetzt. 

Die Aufgabe der Geschäftsführung liegt in der betriebswirtschaftlichen Leitung der Diakonie Cuxland unter den beschlossenen Standards (Satzung und Geschäftsordnung) und Finanzierungsgegebenheiten.

Um Synergieeffekte ausnutzen zu können, müssen die fachlichen und organisatorischen Stärken herausgearbeitet und fokussiert werden. An den Schwachstellen müssen Mitarbeitende, Geschäftsführung und Vorstand gemeinsam arbeiten und Entscheidungen treffen.

Die Stärken der Diakonie Cuxland liegen in ihren gut ausgebildeten Beratungsbereichen (Schulden- und Insolvenzberatung, Lebens- und Paarberatung, Schwangerenberatung, Sozialberatung, ambulanter Hospiz- und Palliativberatungsdienst). Die Verzahnung von

Kirchenkreissozialarbeit und Übernahme der Abteilungsleitung bestimmter Fach-Aufgabenbereiche muss sich erst noch einüben. Hier steht die organisatorische Geschäftsstelleneinheit (standort-bezogen) im Diskurs mit der fachorientierten Abteilungsorientierung (sachgebietsbezogen). Durch die gute Kommunikation der beteiligten Führungskräfte gehen wir von einer guten Entwicklung aus.

Im Zuge der Nach-Corona-Zeit ist davon auszugehen, dass die Beratungsdienste vermehrt nachgefragt werden. Bereits heute stellen wir uns auf diese Anforderungen ein und bieten verstärkt Angebote an den drei Geschäftsstellenstandorten, aber auch vor Ort in den Kirchengemeinden an, so im Norden in der Gemeinde Dorum und im Südkreis in den Gemeinden Beverstedt, Hagen und Stotel (hier im Kooperationsangebot mit dem gemeindlichen Familienzentrum). Die Beratungsstellen halten auch inhaltlich neue Angebote bereit, so das Angebot einer Nachsorgehebamme im Gruppenangebot, das Angebot eines Beratungscoachings für Mitarbeitende von kommunalen Einrichtungen und Unternehmen bei schwierigen Situationen nach der Homeoffice-Arbeit.

Für die Bereiche der Flüchtlings-/Migrationsarbeit sowie der sozialen Projektarbeit sollen verstärkt Fördermittelanträge über Bundes-, Landes- oder auch EU-Finanzierungen gestellt werden u.a. mit weiteren Integrationsangeboten vor Ort und dem Abbau sozialer Hindernisse.

In Bezug auf die diakonischen „Beihilfen“, finanziert über den sog. Diakoniefonds (früher „Diakoniegroschen“) der Kirchenkreise, ist eine ständig ansteigende Nachfrageentwicklung durch Not leidende Menschen festzustellen. Dies führte dazu, dass die über Spendeneinnahmen akquirierten Beihilfen (höherer vierstelliger Betrag) bereits nach fünf Monaten vergeben waren. – Eine Erarbeitung von Standards zur Auszahlung von „Beihilfen“, die auch rechtlich abgesichert sind, wurde erforderlich. Diese wird mit den kirchlichen Gremien noch gemeinsam abzustimmen sein.

Die heutige Zeit erfordert ein organisiertes Arbeiten. Die Zusammenführung der Diakonischen Werke bedeutete auch die  Zusammenführung der Mitarbeitenden an den drei Geschäftsstellenstandorten der Diakonie. Schnell und erfolgreich wurden organisatorische Veränderungen in den Bereichen Kassenabrechnung, Kontierungen, Anordnungsbefugnisse, Spendenwesen, Materialverwaltung, Arbeitszeitregelungen, EDV-Ausstattung, Angebotsstruktur, Aufgabenänderungen, Änderungen in der Arbeitsorganisation, Zusammenarbeit, Mitarbeiterführung usw. von allen Mitarbeitenden gemeinsam angegangen und umgesetzt. Die heutige Zeit erfordert zukünftig fortlaufend organisatorische Anpassungen. Auch die Dienstleistungsorientierung in der Beraterfunktion muss weiter gestärkt werden. Wir sehen die Diakonie Cuxland gut aufgestellt für diesen Prozess. 

Zum Zeitpunkt des Planungsprozesses befindet sich die ambulante Hospiz- und Palliativberatungsarbeit in einer Um- und Neustrukturierung durch die seit dem 01.01.21 bestehende neue Trägerschaft der Diakonie Cuxland. Seit dem 01.08.21 werden die beiden Dienste schrittweise zur „Hospizgruppe Cuxland“ mit zwei in sich eigenständigen Ehrenamtlichenteams in Cuxhaven und Wesermünde zusammengeführt. Für jeden Bereich ist eine Koordinationsfachkraft mit gegenseitiger Vertretung tätig, davon ist eine Fachbereichsleitung mit ergänztem Stundenanteil koordinierend tätig, um die bisher erarbeiteten Standards für das Gesamtgebiet der Diakonie koordinierend umzusetzen.

Kernziele der ambulanten Hospizarbeit bleiben die flächendeckende Wahrnehmung der Sterbebegleitungen durch einen der Nachfrage entsprechenden Stamm an qualifizierten Ehrenamtlichen und die flächendeckende Wahrnehmung der Beratungstätigkeit zum Thema Tod & Sterben sowie im Netzwerk palliativer Versorgung mit Patientenverfügung und Trauerarbeit. Trauerbegleitungsangebote (Gruppen- und Einzeltrauerbegleitungen, Trauercafés, Männerkochgruppe, Trauerspaziergänge) und generationsübergreifende Projektarbeit („Hospiz macht Schule“ in den Klassen 1-10, Veeh-Harfen, Letzte-Hilfe-Kurse), Vorträge und Informationsveranstaltungen werden umgesetzt. Geplant ist ggf., nach differenzierter Analyse der Situation vor Ort, eine Kooperation mit einem ambulanten Kinderhospizdienst. Wesentliches Ziel bleibt der Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit, auch unter Einbezug der Online-Medien und sozialen Netzwerke, um Betroffene zu erreichen und die Öffentlichkeit zu sensibilisieren (Vortragsarbeit, Schulungen/Workshops, Trauerarbeit etc.). Wichtig ist die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit der Hospizarbeit durch die Pflege und Gewinnung von Dauerspendern, den Ausbau guter Netzwerkkontakte und somit ein stetiges Fundraising. Dazu gehört auch die Umsetzung eines geregelten Software-Managementsystems zur Planung, Durchführung und Dokumentation der Begleitungseinsätze (vorrangig Netzwerksoftware „PalliDoc“). 

2. Diakonie in den Kirchengemeinden
In den Kirchengemeinden unterstützen viele Ehrenamtliche verschiedene Projekte, die fast immer schon über viele Jahre laufen und über feste Gruppen angeboten werden.  Beispiele sind der Besuchsdienst zu Geburtstagen, Hochzeitstagen und bei kranken Menschen, das Trauercafé, die Seniorenkreise usw. 

Die Diakonie Cuxland sieht sich als Unterstützerin der Kirchengemeinden, um die Ehrenamtlichen bei Bedarf eng zu begleiten, zu unterstützen und neue Angebote zu schaffen. Dazu sollten die Diakonie Cuxland und die Kirchengemeinden gemeinsam Standards für das Ehrenamt entwickeln, um dann mit Finanzierungsmöglichkeiten, Engagement und Gestaltungswillen das Ehrenamt wertschätzend weiterzuentwickeln. 

Ein gemeinsamer Weg von Kirche und Diakonie stärkt unsere Gemeinschaft insgesamt. Die Kirchengemeinden und die Diakonie sollen eine verstärkte Vernetzung anstreben und gegenseitig die Angebote unterstützen, Hinweise geben, Angebote auch integrativ gestalten. So sollte ein Hinweis auf die Diakonie in allen Gemeindebriefen erfolgen, die Homepages sollten sich gegenseitig verlinken, Gemeindegruppen sollten seitens der Diakonie bekannt gemacht werden, in Schaukästen können Angebote bekannt gegeben werden usw. Die Diakonie wünscht sich mehr Hinweise auf ihre Dienste in den kirchengemeindlichen Strukturen, denn die diakonischen Angebote sollen vorrangig die Gemeindeglieder in den Kirchengemeinden erreichen. Dafür bietet die Diakonie, wann immer umsetzbar ein Angebot vor Ort an, sofern der Bedarf besteht.  

3. Ehrenamtlich Tätige im Kirchenkreis, in den Kirchengemeinden und in der Diakonie
Ehrenamtliche möchten Gleichgesinnte treffen, den Christlichen Glauben leben und weitergeben, sie möchten Sinn stiften und ein Segen sein. Festzustellen ist, dass die Ehrenamtlichen in der Regel der Zielgruppe 70+ angehören und  junge Menschen für die Übernahme eines Ehrenamtes gewonnen werden müssen. Eine gezielte Bindung von Menschen an die Kirche und die diakonischen Aufgaben, verbunden mit der eigenen Persönlichkeitsentfaltung wird die nächsten Jahre im Fokus stehen. Es muss uns gelingen, die Kinder im Kindergottesdienst als Konfirmandinnen zu gewinnen, die über Jugendarbeit und als junge Erwachsene zu ihrer Kirchengemeinde eine Bindung eingehen.  So können die jungen Mütter z.B. in Mutter-Kind-Gruppen, Spielgruppen, Kindergottesdienst usw. mitarbeiten, wozu sich der Erziehungsurlaub als neuer Einstieg anbietet.

Im Bereich der diakonischen Projekte, die durch Ehrenamtliche geführt werden, müssen Überlegungen angestellt werden, wie diese zukünftig geführt werden sollen. Zu hohe defizitäre Projekte müssen untersucht werden auf ihre Relevanz und die Möglichkeit der Weiterfinanzierung. Kirche und Diakonie werden sich die Frage stellen müssen, ob betriebswirtschaftliche Gründe eine Aufgabe von Projekten nach sich ziehen sollen, die ggf. auch öffentliche Kritik nach sich ziehen können. Auch inhaltliche Ausrichtungen von Projekten müssen auf den Prüfstand. Sind die Projekte von vor zehn Jahren heute noch genauso bedeutsam? Oder haben wir bereits nebenan eine so hohe soziale Not, dass wir lieber in die Verpflegung für Kinder vor Ort investieren? Die Ausrichtung der neuen EU-Förderperiode richtet ihren Fokus eindeutig auf die Lebenssituation der Menschen vor Ort. Dieses beinhaltet das Vorhalten ehrenamtlicher Projekte in den Kirchengemeinden selbst. Den Weg sollte die Diakonie Cuxland mitgehen. 

4. Besondere diakonische Projekte in Gemeinden oder im Kirchenkreis
In den Jahren 2015 und 2016 wurden auch im Kirchenkreis Cuxhaven-Hadeln viele geflüchtete Familien und Einzelpersonen aufgenommen. Eine Notaufnahmestelle für etwa 150 Personen wurde in einer Sporthalle in Cadenberge eingerichtet. Die Diakonie des Kirchenkreises stellte hier die Versorgung der Menschen mit Bekleidung in einer neu eingerichteten Kleiderkammer sicher. Neben einer Vielzahl von Ehrenamtlichen, die sich sehr schnell für dieses Projekt begeistern ließen, wurde ein Sozialarbeiter auf geringfügiger Basis beschäftigt, der die Koordination und die weitere Entwicklung von Projekten, wie z.B. eine Nähstube für Geflüchtete übernahm. Nach Schließung der Notaufnahmestelle und der daraus resultierenden dezentralen Unterbringung der Geflüchteten, wurde aus diesen Erfahrungen eine Projektstelle für die professionelle Beratung der Ratsuchenden und der Begleitung der ehrenamtlichen Unterstützerkreise eingerichtet. Seit März 2017 konnte in Zusammenarbeit mit der Samtgemeinde Land Hadeln zunächst eine Vollzeitstelle, seit 2020 eine Teilzeitstelle mit 30 Wochenstunden eingerichtet werden. Dieses Projekt ist befristet bis Ende 2021. Eine Fortführung der gut angenommen und etablierten Arbeit wird angestrebt. 

In vielen Kirchengemeinden des Kirchenkreises Cuxhaven- Hadeln werden zusätzlich zu den bestehenden Angeboten situationsbezogen besondere Projekte entwickelt, aufgebaut und durch ehrenamtlich Tätige oder hauptamtlich Mitarbeitende durchgeführt. Besonders zu erwähnen sind hier die Begleitung von Geflüchteten mit Begegnungscafés, Besuchsdiensten oder einer Fahrradwerkstatt. Auch die Gruppe „stilles Geleit“ für einsam Verstorbene gehört zu diesem Angebot. 

Während der Corona Pandemie öffneten einige Gemeinde ihre Gemeindehäuser und boten dort eine Hausaufgabenhilfe für Schulkinder an, damit Kinder und Jugendliche den schulischen Anschluss nicht verlieren. Für das landeskirchliche Projekt „Kirche schafft Lernräume“ sollten weitere Chancen der Umsetzung evaluiert werden. 

Über die Diakonie Cuxland sollen zukünftig Projekte mit Anteilsfinanzierung des Bundes, des Landes und der EU in den Fokus gerückt und mit Ausschreibungen bedient werden. Oftmals ist die Voraussetzung die soziale Arbeit direkt vor Ort in den Gemeinden. Für unsere Organisation ergibt sich durch die mögliche Angebotsstruktur in den Kirchengemeinden vor Ort ein Alleinstellungsmerkmal. Dabei sollen die Projekte von der Diakonie beantragt und abgerechnet werden, bei Bedarf aber vor Ort in den Gemeinden umgesetzt werden. Der zukünftige Weg soll somit die Gemeinden nicht belasten, sondern unterstützen in ihrer ehrenamtlichen Angebotsstruktur. 

5. Kindertagesstätten im Kirchenkreis und in den Kirchengemeinden
Im Ev.-luth. Kindertagesstättenverband Cuxhaven werden 13 Kindertagesstätten mit ca. 1.000 Kindern von mehr als 300 Mitarbeitenden betreut. 

Im Bereich der Geschäftsführung des  Ev.-luth. Kindertagesstättenverbandes wechselte zum 1.4.2020 die pädagogische Geschäftsführung und zum 1.6.2020 auch der Vorstandsvorsitz des Verbandes. Die Arbeit des Verbandsvorstandes erfordert einen sehr hohen Zeitaufwand mit vielen Entscheidungen in betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragen, die von einer Pastorin in beruflicher Funktion wahrgenommen wird. Es ist fraglich, ob diese Struktur auf längere Sicht weiter umsetzbar sein wird.

Seit März 2020 waren durch die SARS-CoV 2 Pandemie große Anforderungen an den Bereich der Kindertagesstätten gestellt. Wechselnde Szenarien im Bereich der Betreuung der Kinder, Maßnahmen zum Arbeitsschutz, Umsetzung von immer wieder kurzfristig aktualisierten Verordnungen und Hygieneplänen stellen einen Teil dieser veränderten Anforderungen dar, die die Arbeit in den Kindertagesstätten weiterhin bestimmen. Die vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit mit der Stadt Cuxhaven konnte fortgesetzt und weiterentwickelt werden. Die Pandemie hatte kurzfristige Auswirkungen auf die Wartelistensituation, dennoch steht gerade den Plätzen im Altersbereich Kita und Krippe eine höhere Bewerberzahl dem Platzangebot gegenüber. Dieses variiert aber innerhalb der verschiedenen Einrichtungen

Mit der Inbetriebnahme der Großküche am 1.7.2021 im Neubau der Kita Emmaus hat sich die Versorgungsstruktur innerhalb des Verbands verändert, indem ein Großteil der Einrichtungen über Emmaus mit Essen versorgt wird. Die Küche in St. Abundus wurde aufgrund unzureichender Standards in eine Ausgabeküche umgewandelt.

Der Hort Neulummerland wird um eine fünfte Gruppe erweitert. Als Baumaßnahmen stehen die Sanierung der Kita Kreuzkirche sowie der Teilneubau der Kita Gnadenkirche an. Grundsätzlich wird der aktuelle Fachkräftemangel zu einer Einschränkung des Angebots der Einrichtungen führen. Hier liegt der Fokus auf den Angeboten außerhalb des Rechtsanspruches (Anspruch auf einen Platz in einer Krippe für Ein- und Zweijährige sowie der Anspruch auf Besuch nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt in einer Kindertageseinrichtung). Maßnahmen wurden noch nicht in letzter Konsequenz festgelegt.

Auf Bundesebene ist für das Jahr 2026 die flächendeckende Ganztagsbetreuung für Schulkinder geplant. Hierzu hat der Verband Gespräche mit Akteuren vor Ort begonnen, um auf kommunaler Ebene mitgestalten zu können.

Die Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen und den Gemeinden ist einen Veränderungsprozess unterworfen, bedingt durch den Personalwechsel in mehreren Gemeinden. Derzeit wird gemeinsam in den verschiedenen Gemeinden an der Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Kooperation gearbeitet, um den Kindern und Familien den christlichen Glauben näher zu bringen und das evangelische Profil der Häuser zu schärfen. Darüber hinaus setzt die Fachberatung des Kindertagesstättenverbandes seit diesem Jahr im Bereich Fortbildung für die Mitarbeitenden in den Kindertagesstätten einen Schwerpunkt in Religionspädagogik.

Neben dem Kitaverband Cuxhaven gibt es noch einige eigenständig arbeitende Kitas, die an die Kirchengemeinden angebunden sind. Die enorm hohen rechtlichen Anforderungen erfordern einen hohen Einsatz von ehrenamtlich Tätigen in den Kirchengemeinden, damit alle Vorgaben erfüllt werden können.

Diese eigenständig arbeitenden Kindertagesstätten betonen, dass sie ihre christlichen Werte besser herausarbeiten und in der Gesellschaft deutlicher hervorheben können. So wird der christliche Glauben ein wichtiger Baustein in der kindlichen Entwicklung. Familien können durch die Zusammenarbeit von Kita und Kirchengemeinde besser in die Gemeindearbeit integriert werden. Interdisziplinierte Vernetzung im Einzugsgebiet und Zusammenarbeit mit Institutionen, Beratungsstellen, Flüchtlingshilfe-Organisationen, Schulen, Behörden, Kinderärzten, Therapiepraxen usw. direkt vor Ort bilden die Grundlage für ein Miteinander im „Dorf“. Ganz gezielt können die eigenständigen Kitas auf das Einzugsgebiet, politische Themen und pädagogische Ausrichtungen konkret reagieren und sich flexibler anpassen. Durch ihre „kurzen Wege“ zum Kirchenvorstand und dem Pastor sind die Strukturen einfacher, es ist schneller und flexibler möglich, spezielle Bildungsanforderungen, Öffnungszeiten, Platzbedarfe usw. zu variieren. Inwieweit auch zukünftig die hohen rechtlichen und finanziellen Vorgaben und Regelungen an die Kitas von ehrenamtlich Tätigen in den Kirchengemeinden bearbeitet, umgesetzt und kontrolliert werden können, hängt von der Entwicklung des zukünftigen Ehrenamtsengagements ab, scheint aber im weiter wachsenden Regelwerk kaum mehr leistbar.

Kirche und Gemeinden existieren nicht für sich allein und ausschließlich auf sich selbst bezogen. Kirche und Gemeinden sind in der Gemeinschaft der eigenen Konfession weltweit, in der Gemeinschaft mit anderen Konfessionen ökumenisch und im Gespräch mit anderen Religionen interreligiös verbunden. Nicht zuletzt sind Kirchen und Gemeinden auch im Sozialraum vielfältig vernetzt. Austausch und Dialog gehören zum Grundbestand kirchlichen Handelns und sind heute in besonderer Weise gesellschaftlich relevant.

Der Kirchenkreis Cuxhaven- Hadeln verfügt über zwei gleichberechtigte Partnerschaftsbeziehungen: eine in den Süden der Weltkirche, nach Ambo in Äthiopien und eine in den Osten der Weltkirche nach Sloka in Lettland. Diese stellen den Kirchenkreis an der Elbe – dem „Tor zur Welt“ – in einen globalen Horizont und macht deutlich, dass der Kirchenkreis bzw. die Ortsgemeinden immer auch ein Teil der weltweiten Christenheit ist, die durch den Glauben an Jesus Christus - trotz vieler Unterschiede, Entfernungen, Grenzen - verbunden sind. Gleichzeitig verbindet das Engagement für die Partnerschaft Menschen aus unterschiedlichen Gemeinden des Kirchenkreises. Die Partnerschaften (s.o.) bilden exemplarisch für alle Gemeinden die internationalen Beziehungen ab. Darüber hinaus gibt es einzelne Gemeinden, die internationale Beziehungen pflegen.

  • In Ambo haben die unsicheren politischen Verhältnisse dazu geführt, dass Begegnungen erschwert sind und auch physisch unsicher geworden sind. Äthiopien ist ein Land, das Menschen verlassen wollen / müssen.
  • Die Pandemie seit Beginn 2020 hat zu einem Umdenken bei den Beziehungen in beiden Partnerschaften geführt. Mit der Pandemie waren keine  direkten Begegnungen mehr möglich, die Partnerschaftsgruppen konnten nicht mehr zusammenkommen. Begegnungen wurden auf online-Kontakte verlagert mit neuen Chancen des Miteinanders im direkten Gespräch oder beim gemeinsamen Feiern von digitalen Gottesdiensten.
  • In den hiesigen Partnerschaftsgruppen herrscht ein hoher Altersdurchschnitt. Es ist nicht gelungen, jüngere Menschen für die Anliegen der Partnerschaft zu gewinnen.

In den Stadtgemeinden in Cuxhaven und Otterndorf gibt es regelmäßig ökumenische Kontakte bei Gottesdiensten, Allianz-Gebets-Wochen etc. Die schon lange ansässige Gruppe der portugiesischen, spanischen und polnischen Christen in Cuxhaven haben z.B.  für sich eine eigene Struktur innerhalb der katholischen Kirche gefunden.

Auf dem Land sind die Kontakte eher gering – hier werden z.B. bei Kasusalien katholischer Gemeindeglieder Funktionen der katholischen Kirche übernommen.

Durch die Notaufnahme-Lager im Jahr 2015 sind einzelne christliche Familien mit Migrationshintergrund in die Region gekommen.  Zum Teil ist es gelungen, sie zu integrieren.

In den Innenstadtgemeinden Cuxhavens, ausgehend von der ev.-luth. Emmausgemeinde, in enger Kooperation mit der röm.-kath. Pfarrgemeinde St. Marien und der türkischen Ditib-Moscheegemeinde werden bereits seit 2014 regelmäßig öffentliche Veranstaltungen, wie z. B. Interreligiöse Gebete, an wechselnden Sakralorten durchgeführt. An dieser lebendigen Zusammenarbeit beteiligt sich mittlerweile im 5. Jahr auch die liberale "Menorah jüdische Gemeinde zu Bremerhaven" e. V.  aktiv. Als weitere im Aufbau befindliche Kontakte sind die zur islamischen Ditib-Gemeinde in Bremerhaven und zu bislang einzelnen Vertreter*innen der griechisch-orthodoxen Kirche zu nennen. Die "Interreligiösen Begegnungen Cuxhaven" sind zudem seit 2012 Initiator und fester Bestandteil der bundesweiten Interkulturellen Woche.

Die Beziehungen und Kooperationen im ländlichen Raum sind traditionell positiv und intensiv: „man kennt sich, man schätzt sich, man braucht einander …“ In der Stadt gehen diese Beziehungen eher verloren. Kirche ist ein „Player“ unter vielen.

Ein positives Beispiel für gelungene Zusammenarbeit zeigte sich im Einsatz für Flüchtlinge seit 2015. Hier war die Kirche stark gefragt und herausgefordert und ihr Engagement wurde sehr geschätzt. Die Einforderung dieses Engagements zeigt zum einen die Relevanz von Kirche, aber auch die Möglichkeit und Notwendigkeit der Vernetzung im sozialen Raum.

Herausforderungen für dieses Handlungsfeld:

  • Auf der Seite des Kirchenkreises: Überalterung der Engagierten
  • In Ambo: instabile politische und wirtschaftliche Verhältnisse, theologisch konservativ
  • In Sloka: eine theologisch konservativ ausgerichtete Kirche, die sich volkskirchlichen Strukturen nähert, auch dort fehlen Jugendliche
  • Die Kirche ist in immer mehr Bereichen der öffentlichen Wahrnehmung kein selbstverständlicher Akteur und Partner mehr. 

Ziele der Partnerschaftsarbeit:
Weiterhin sollen die Partnerschaften die weltweite Gemeinschaft in Christus exemplarisch darstellen und zugleich die Türen für die Ökumene vor Ort öffnen.

Der gemeinsame Weg wird auf Augenhöhe gegangen. Das bedeutet: aufeinander zugehen, zuhören, respektieren, anders Sein akzeptieren und Problembereiche geschwisterlich bedenken. 

Weiterhin sollen Begegnungen eine tragende Säule der Partnerschaftsarbeit sein. Um jüngere Menschen zu interessieren wären Jugendbegegnungen wünschenswert. Die Anliegen der Partnerschaftsarbeit müssen präsenter in den Gemeinden sein (Kirchenbote, Gemeindebriefe, Presse)

Was braucht es dafür?
Begegnungen benötigen oft einen hohen Finanzbedarf. Für den Bereich Hadeln-Sloka sollen die einzelnen Gemeinden weiterhin durch einen „Partnerschaftsgroschen“ die Arbeit unterstützen, für Cuxhaven-Ambo Kollekten und Diakoniemittel aus dieser Region. Darüber hinaus dient die jährliche  Kirchenkreiskollekte für eine gute finanzielle Grundlage. Für besondere Maßnahmen, Begegnungen mit hoher Teilnehmerzahl, Reisekostenübernahme für die ökumenischen Partner …verfügt die Partnerschaftsarbeit über eine Rückstellung von 5000,- € im Haushalt des Kirchenkreises.

Kostengünstiger könnte in Zukunft aber auch die digitale Form der Begegnung sein: Die Pandemie hat notwendigerweise die Tür zu intensiven digitalen Begegnungen geöffnet - allerdings mit dem Unterschied, dass die technischen Voraussetzungen dafür in Lettland führend in Europa sind, dagegen ist das Internet in Afrika sehr störanfällig, vor allem durch permanente Stromausfälle. Bei den äthiopischen Partnern muss man allerdings auch bedenken, dass es gegenüber staatlichen bzw. öffentlichen Einrichtungen ein starkes Misstrauen gibt und der Verdacht der Bespitzelung und Überwachung immer präsent ist.

Deshalb kann hier der offene, geistliche und sehr persönliche Austausch schwierig sein. Digitale Begegnungen können kein Ersatz für die physische Begegnung sein, können aber helfen, die Partnerschaften zu intensivieren und ihnen Kontinuität schenken.  Bei Ausschusssitzungen könnten die Partner dabei sein, Gottesdienste können per Streaming gemeinsam gefeiert werden … Virtuelle Begegnungen könnten zum Alltag werden, direkte Begegnungen festliche Höhepunkte.

Weiterhin soll in den Partnerschaften die Vielfalt in der Einheit Christi abgebildet werden.

Dazu gehören neben Akzeptanz und Wertschätzung der jeweils anderen auch die kritischen Anfragen an den Lebensstil, das Selbstverständnis der Kirche, das persönliche Leben im Glauben, die Rolle von Frauen in Kirche und Gesellschaft, …. 

Ziele für die Zusammenarbeit im sozialen Raum:
Kooperation mit allen gesellschaftlich relevanten Kräften

  • Vernetzung und ständiger Kontakt mit den öffentlichen Akteuren und deren handelnden Personen

Örtliche Vernetzungen sollten als Möglichkeit der Öffentlichkeitsarbeit wahrgenommen werden.

VII a: Klimaschutz
Das Bewusstsein für Umwelt- und Nachhaltigkeitsfragen auf allen Ebenen (vom Arbeitskreis einer einzelnen Gemeinde hin bis in die höchsten Leitungsgremien sowohl im Haupt- wie im Ehrenamtsbereich) muss gestärkt werden, um dann, darauf aufbauend, zu konkreten Handlungen bzw. Veränderungen bisheriger Praxis zu kommen. Z.Z. gibt es einen sehr unterschiedlichen Umgang mit dieser Thematik in verschiedenen Gemeinden und den verschiedenen Strukturebenen im Kirchenkreis. Das Interesse an Umwelt- und Nachhaltigkeitsfragen scheint insgesamt nicht stark ausgeprägt, bei Entscheidungen scheint es oft nur eine untergeordnete Rolle zu spielen. Deshalb ist es notwendig, dass für den neuen Planungszeitraum ein höheres Gewicht auf Umweltaspekte bei anstehenden Entscheidungen gelegt wird. Diese Veränderungen müssen sowohl Baumaßnahmen als auch kirchliche Veranstaltungen betreffen.

Folgende Themen sind aus Sicht des Ausschusses wichtig: Die Biodiversität auf Friedhöfen fördern, die Grünflächengestaltung um kirchliche Liegenschaften herum (Kirchen, Gemeindehäuser etc.) naturnäher, bienenfreundlicher etc. gestalten. Dabei muss es zu einem Kompromiss von Aufenthaltsqualität, Nutzbarkeit und Biodiversität kommen.

Ziel ist ein umfassendes Bild über den Stand des Energie- und Gebäudemanagements im Kirchenkreis zu machen. Es soll ein Angebot für einen Sammelvertrag für eine nachhaltige und ökologisch produzierte Energieversorgung (Strom und evtl. Gas) in kirchlichen Liegenschaften im gesamten Kirchenkreis und evtl. im gesamten Bereich des Kirchenamtes Elbe-Weser erreicht werden. Die Kosten sollten sich dann trotz des zunächst teureren Stromes wegen der Sammelabnahme langfristig reduzieren. 

Das Haus kirchlicher Dienste unterstützt im Rahmen seines Arbeitsfeldes Umwelt- und Klimaschutz bei der Umsetzung dieser Themen. Auch werden Fördermittel und Know-how angeboten. Z.B. soll das Engagement im Rahmen von „Grüner Hahn“ erhöht werden, um das dort vorhandene Know-how und die dortigen Fördertöpfe besser nutzen zu können. Deshalb werden größere personelle Ressourcen im Kirchenamt benötigt, die in der Finanzplanung fest verankert sind, damit im besten Falle mehr finanzielle Substanz erwirtschaftet wird, als sie kosten. Dieses Personal soll auf allen Ebenen die Umsetzung begleiten und dabei Anregungen und Hilfestellungen leisten.  

Ein weiteres Thema soll die ökofaire Beschaffung von Lebensmitteln für z.B. Kirchkaffee, Gemeindenachmittage, Jugendfreizeiten und Kirchenkreissynoden sein. Ein Bewusstwerden von sinnvollem Einkaufen soll durch Informationen geschehen. 

Land- und Verpachtungsfragen werden im Kirchenkreis unter Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekten bisher nicht oder nur vereinzelt diskutiert. Es stellt sich die Frage, wie weit diese Aspekte im Rahmen der Landverpachtung mit Hilfe der Musterpachtverträge  berücksichtigt werden.

VII b: Gebäudemanagement
Der Bauausschuss  des Kirchenkreises unterstützt die Kirchengemeinden bei der Instandhaltung der Gebäude. Er ist dabei bemüht, vorausschauend planerisch vorzugehen, allerdings gestaltet sich dies äußerst schwierig. Die Gründe dafür werden im Folgenden ausgeführt.

Drei Gebäudeklassen: Kirchen, Gemeindehäuser und Pfarrhäuser
A) Kirchen sind Baudenkmäler, die zum überwiegenden Teil unter Denkmalschutz stehen und sich hieraus ergebende Auflagen erfüllen müssen. Sie sind zum allergrößten Teil alt und können deshalb kaum energetisch nachgerüstet werden. Insofern ist es fraglich, ob Klimaneutralität für die Kirchenbauten erreicht werden kann. Einzelne Gebäudeteile mögen energetisch verbessert werden können, ob sich daraus bei ehrlicher Betrachtung von (energetischem) Aufwand für das Herstellen von Dämmung und Nutzen (=Energiesparoptionen) ein wünschenswertes Verhältnis ergibt, ist sorgfältig und kritisch zu überprüfen. Zudem fallen schnell Kosten in erheblicher Höhe an, wenn sich dort Bauschäden zeigen, insbesondere Wasserschäden, Schäden an der Fassade, der Innenschale und dem Dach. Diese Schäden   treten nicht selten unvermittelt auf und erschweren jede langfristige finanzielle Planung. Weiter muss beachtet werden, dass Standards, die in früherer Zeit als normal und zuträglich angesehen wurden, heute nicht mehr zeitgemäß sind, wie z.B. das Fehlen von sanitären Einrichtungen, Barrierefreiheit, niedrige Raumtemperatur. Die Finanzierung dieser Gebäude wird angesichts von Denkmalschutz-Auflagen ein wachsendes Problem.

B) Gemeindehäuser - der Kirchenkreis zeichnet sich durch eine große Zahl an Gemeindehäusern aus. Der Frage nach energetischen Maßnahmen oder baulichen Vorhaben / Veränderungen an Gemeindehäusern geht die Frage nach dem zukünftigen Bestand voraus. Dies ist eine Frage an den Strukturausschuss und die Leitung des Kirchenkreises (Kirchenkreisvorstand und Kirchenkreissynode), jedoch keine Frage an den Bauausschuss, der aber baufachliche Stellungnahmen dazu abgibt. Der Bauausschuss bittet um ein deutliches Signal, wenn er zu strukturellen Entscheidungen Stellung nehmen soll.

Eine flächendeckende Evaluierung energetischer Maßnahmen findet bisher nicht statt, diese ist unbedingt bei Vergabe von Mitteln zur energetischen Verbesserung einzufordern.

Bis zum 31.12.2025 erfolgt eine Priorisierung aller Gemeindehäuser im Kirchenkreis. Der Strukturausschuss erstellt ein Modell für die Priorisierung und nimmt die Unterstützung von Bauausschuss und Finanzausschuss in Anspruch. Dabei werden finanzielle Anreize für Gebäude-Reduktionen angestrebt.

C) Pfarrhäuser sind direkte Folge der Präsenzpflicht der Pfarrerinnen. Der Zustand der Pfarrhäuser ist höchst unterschiedlich, einige sind aber mittlerweile "in die Jahre gekommen", zu groß und damit auch zu teuer. Auch sind sie oft aus energetischer Sicht fragwürdig. Im Einzelfall sind Pfarrhäuser daher bereits abgestoßen worden. Eine grundsätzliche Besserung ist mit dem Festhalten an der Präsenzpflicht aber nicht zu erwarten. Grundsätzlich sollte eine stärkere Flexibilisierung der Dienstwohnungspflicht angestrebt werden.

Die Aufgaben des Kirchenamtes und des Amtes für Bau und Kunstpflege
Im Kirchenamt Elbe-Weser gibt es einen Gebäudemanager, der zu 1/4 seiner Arbeitszeit für den gesamten Kirchenkreis Cuxhaven-Hadeln, d.h. für 32 Gemeinden auf dem Landstrich zwischen Cuxhaven und Hechthausen, arbeitet.

Im Amt für Bau und Kunstpflege gibt es einen hohe Fluktuation der Mitarbeiterschaft. Die Folge ist, dass zu befürchten steht, dass es zurzeit keine Fachkraft gibt, der die Bestände oder die Zustände der Gebäude als Ganzes im Kirchenkreis hinlänglich bekannt sind.

Die in den Jahren 2017-19 hinsichtlich des Gebäudemanagements erarbeiteten Grundlagen müssen wiederaufgenommen und fortgeführt werden. Ein langfristiges Gebäudemanagement gibt es noch nicht, eine langfristige Planung ist also aus oben genannten Gründen kaum möglich.

Die Herausforderungen in diesem Bereich sind daher gewaltig. Es muss vom Kirchenkreis - auch gegen die zu erwartenden Widerstände vor Ort - geklärt werden, welche Gebäude in welchem Maß für   Baugrund- und Bauergänzungszuweisungen zuschusswürdig sind. Das kann dazu führen, dass Kirchengemeinden sich von Gebäuden trennen werden.

Es muss ein Gebäudemanagement erstellt werden, das bei der Umsetzung von Maßnahmen hilft und mit ausreichend Kapazität an Fachkompetenz und Finanzen ausgestattet ist.

Maßnahmen zur Unterstützung von energetischer Sanierung und / oder der Nutzung alternativer Energien (Klimaschutz) müssen ebenfalls fachkompetent angeboten werden.

Angebote der Landeskirche - wie der "Grüne Hahn" - erscheinen dem Bauausschuss zu bürokratisch und haben einen zu langen Vorlauf, das Grüne Datenkonto als niedrigschwelligerer Ansatz lässt sich eher propagieren. Die Ergebnisse sollten jedoch von anderen Stellen auf Kirchenkreisebene wahrgenommen werden. Ortsnahe Informationsveranstaltungen zu dieser Thematik sind wünschenswert.

Der Bauausschuss des Kirchenkreises
Ziel des Bauausschusses ist es, große Schäden von den Gebäuden abzuhalten, das zu knappe Geld sachgerecht zu verwalten.

Für Innovationen ist eine hohe Fachkompetenz in Sachen Bau erforderlich; dies kann nicht in vollem Umfang vom Ausschuss selbst geleistet werden (energetische Sanierung, alternative Energien; rechtliche Fragestellungen). Dies wird von der Baufachverwaltung des Kirchenamtes erwartet.

Problematisch ist aus Sicht des Bauausschusses derzeit, dass es keinen „Masterplan“ hinsichtlich der mittel- und langfristigen Ziele zum Baubestand gibt, tagesaktuelles Handeln herrscht derzeit vor. Eine Argumentationshilfe wäre ein rasches Durchsehen aller Gebäude hinsichtlich deren Energiebilanz.

Kommunikation zwischen Leitungsgremien
Die Sitzungen im Kirchenkreisvorstand konnten durch gut vorbereitete Sitzungsvorlagen und Übertragung von Kompetenzen in den Verwaltungsausschuss intensiviert werden. Durch Ansprechpartner für die Kirchenkreissynoden-Ausschüsse ist ein kontinuierlicher Informationsfluss im Rahmen der Kirchenkreisvorstandssitzungen gewährleistet.  Der Kirchenkreissynodenvorstand könnte punktuell besser eingebunden werden. Die regelmäßigen Dienstbesprechungen haben sich etabliert.

Aufgabenverteilung auf der Leitungsebene
Die Stellvertreter im Leitungsamt (stellvertretende Superintendenten) haben eine Aufgabenbeschreibung. Ihnen konnten zur Entlastung Sekretärinnenstunden zugewiesen werden. Von ihren Gemeindetätigkeiten konnten sie bisher nur teilweise entlastet werden.

Es sollte für jede Region eine Ansprechpartnerin für die Öffentlichkeit benannt werden.

Das Leitungsteam von Superintendent, Stellvertretern und Synodalvorsitzendem bemüht sich um einen regelmäßigen Austausch. Der Kirchenkreissynodenvorstand zieht den Superintendenten zur Vorbereitung der Tagungen hinzu. Die Vorsitzendenden der Kirchenkreissynoden-Ausschüsse treffen sich anlassbezogen und werden gegenseitig kontinuierlich durch Protokollaustausch informiert.

Das ephorale Amt
Die Einrichtung der ephoralen Kirchenkreisstelle folgt örtlichen und strukturellen Realitäten und wird entsprechend breit akzeptiert. Inwieweit der Sitz der Superintendentur langfristig in Otterndorf vorgehalten werden soll, muss reflektiert werden. Die Ortswahl war eine kirchenpolitische Entscheidung im Rahmen der Zusammenlegung der Altkirchenkreise. 

Leitende Ehrenamtliche
Die Ehrenamtlichen im Kirchenkreisvorstand und Kirchenkreissynodenvorstand sind hoch engagiert und stellen viel Zeit und Kraft zur Verfügung. Schwierig wird es bei der Verabredung zusätzlicher Klausurtagungen, da die meisten Mitglieder im Arbeitsleben stehen. 

In der Synode gestaltet es sich ähnlich, vor allem die Arbeit in den Ausschüssen wird als belastend und immer wieder auch als überfordernd erlebt. Kirchliche Strukturen werden als beschwerlich wahrgenommen. Ehrenamtliche Arbeit kommt so an ihre Grenzen. Gleiches gilt für die Mitglieder der Kirchenvorstände in den Gemeinden. 

Zur Gewinnung neuer leitender Ehrenamtlicher auf allen Ebenen muss die Bereitschaft zur Übernahme besonderer Verantwortung ein Thema werden. Informationsaustausch und -vermittlung kommt eine herausragende Bedeutung zu.

Öffentlichkeitsarbeit
Es konnte eine Stelle eingerichtet werden. Aufgrund der geringen Stundenanzahl wird vor allem die Homepage betreut, nur wenige  nur wenige besondere Veranstaltungen werden redaktionell begleitet. Die neue Homepage hat sich etabliert und ist in stetem Wandel begriffen. Insgesamt sollte die Öffentlichkeitsarbeit aber noch ausgeweitet werden, zum Beispiel durch vermehrte Weitergabe der Informationen aus den einzelnen Kirchengemeinden an den Öffentlichkeitsbeauftragten.

Visitation als Instrument von Organisationsentwicklung
Die Visitationen der Gemeinden geschehen als Regionalvisitationen und bieten damit die Chance, Entwicklungsprozesse im Rahmen des Planungsrahmens „Region“ zu vertiefen. Diese Möglichkeit wird allerdings unterschiedlich wahrgenommen.

Der Kirchenkreisvorstand wird sich weiterhin in dieses Geschehen punktuell einbringen. So hat er diese Möglichkeit z.B. in der Begleitung des Prozesses der Gründung einer Gesamtkirchengemeinde oder der konfliktträchtigen Diskussion um das Gebäudemanagement in einer der Regionen in gutem Maße wahrgenommen. Dies kann weiterhin durch Verteilen der Visitationspläne Im Kirchenkreisvorstand intensiviert werden.

Pfarrkonvent und Kirchenkreiskonferenz
In der Konferenz bildet sich in nunmehr geringerem Maße die unterschiedliche Herkunft der Teilnehmenden aus den Altkirchenkreisen ab. So werden besondere Veranstaltungen inzwischen aus allen Regionen gleichermaßen wahrgenommen. 

Im Nachgang der Erfahrungen in pandemischer Zeit wird das Ringen um kollegiale Gemeinschaft eine besondere Aufgabe werden. Insbesondere vor der Notwendigkeit zunehmender Regionalisierung muss die kollegiale Zusammenarbeit intensiviert werden. 

Mitarbeitervertretung, Gleichstellung
Einmal jährlichen treffen sich die Vorsitzenden der MAV und der Superintendent zu Rückblick, Ausblick und neuen Verabredungen. Es besteht seit langen Jahren eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Gleiches gilt für die Gleichstellungsbeauftragte.

Ebene I: Kirchenbüros

Äußerliche Bedingungen guter Arbeit:

  • Aktuelle technische Ausstattung mit PC / Internet / Telefon; einheitliche Software
  • Ausreichende Ausstattung mit Stunden
  • technische Vernetzung mit den Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen (Digitaler Kalender; Belegungspläne etc.) 

Personelle Bedingungen guter Arbeit:

  • Gute PC-Kenntnisse (Mewis, Kirchenbuch, Word, Excel, Webportale…)
  • Flexibilität (Prioritäten erkennen); Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung
  • Selbständiges Arbeiten: Reflexion von Abläufen, Nachfragen, Kümmern…
  • Interne und externe Kommunikationsfähigkeit (Freundlichkeit…)  

Organisatorische Bedingungen guter Arbeit:

  • Transparenz nach innen: Jeder weiß, wer für was zuständig ist (Organigramm)
  • Transparenz nach Außen: Ker kann in welchen Angelegenheiten wann erreicht werden?
  • Einhalten der Ordnungen im Kirchenkreis: z. B. Kassationsordnung, Dienstwege, Antragswege,…
  • Kontinuierliche Pflege des Betriebsklimas: Teilnahme an Dienstbesprechungen und (Jahres-) Planungsrunden, regelmäßige strukturierte Kommunikation mit Vorsitzenden und Stellvertretungen, Pastorinnen und Diakoninnen
  • Regelmäßige und verpflichtende möglichst ortsnahe Fortbildungen
  • Für alle transparente Vertretungsregelungen  

Ausblick 2028

  • Zusammenlegung kleiner Büros zur Professionalisierung der Arbeit.
  • Ausarbeitung neuer Dienstbeschreibungen (Fortbildung, Zuständigkeiten…).
  • Organisation gemeinsamer, verpflichtender Fortbildungen.
  • Dienstwege und Ordnungen werden klar beschrieben und eingehalten.
  • Förderung des Dienstleistungsgedankens (für Gemeinde, Kirchenvorstand, Ehrenamtliche, Kirchenkreis,)
  • Neubesetzungen erfolgen aufgrund von Qualifikation.
  • Durchsetzung einheitlicher Software

Ebene II: Ephoralbüro

Die Ephoralsekretärin ist die Schnittschnelle zwischen Leitungsebene und den kirchengemeindlichen Ebenen. Diese Stelle ist mit einem ausreichenden und zu erhaltenden Stundenkontingent ausgestattet.

Die Ephoralsekretärin nimmt regelmäßig an fachlichen Fortbildungen im Sprengel oder auf landeskirchlicher Ebene teil.

Auf Kirchenkreisebene ist sie für den kollegialen und fachlichen Austausch der Pfarramtssekretärinnen zuständig, z.B. indem sie regelmäßige Treffen organisiert.

Sie sollte verstärkt in die Visitationen einbezogen werden.

Ebene III: Kirchenamt

  • Bessere Transparenz erforderlich: Wer ist für was zuständig und wann erreichbar ? Wofür ist das Amt nicht (mehr) zuständig? Wer dann? - Veränderungen müssen zeitnah an die Kirchengemeinden weitergegeben werden.
  • Bearbeitungsrückstände sind aufzuholen und zu vermeiden.
  • Kommunikationswege müssen klar beschrieben sein.
  • Die Digitalisierung (Belege, Anweisungen…) muss voranschreiten. - Unterstützung im IT-Bereich muss geregelt sein.
  • Das Verhältnis von Pflicht und Kür ist zu klären. Was beinhaltet die VKU, was kann im Amt zusätzlich gebucht werden, wo gilt es, externen Sachverstand einzukaufen?

Die Urlauberkapelle in Cuxhaven-Duhnen ist inzwischen vollständig saniert und ausgebaut. Die Küsterstelle wurde 2018 aus Spendenmitteln von drei Wochenstunden auf sechs Wochenstunden aufgestockt, reicht aber für die Veranstaltungsdichte noch nicht aus. Eine Schreibkraft mit sechs Wochenstunden wurde ab 15.02.2019 festangestellt.

Die Ev. Urlauberseelsorge Cuxhaven-Hadeln hat das ganzjährige Angebot in Cuxhaven weiter ausgebaut mit täglich 1 bis 4 Veranstaltungen und bietet in den Ferienzeiten auch in den Kirchen von Otterndorf und Oberndorf sowie auf dem Nordseeferienhof Katthusen regelmäßig Andachten und Veranstaltungen an. Dieses große Programmangebot ist durch die ständige Einbindung von Kurpastorinnen, Lektorinnen und Prädikantinnen zu leisten, die durch die Urlauberpastorin organisiert und begleitet werden. Es dient in der Fülle auch zur Einnahmenerzielung.

Urlaubergerechte Angebote der Ortsgemeinden im Kirchenkreis, besonders Konzerte, Freiluftangebote und Kirchenführungen werden in einem Programmheft von der Urlauberpastorin zusammengestellt und aus Spenden, Kollekten und Zuschüssen des HKD finanziert. Sanierung und Ausbau der Urlauberkapelle binden den Weltladen als bewährtes Angebot mit ein.

Das Angebot der Ev. Urlauberseelsorge Cuxhaven-Hadeln erfährt eine breite Unterstützung durch die Einrichtungen im Tourismusbereich. Die Homepage der Urlauberseelsorge ist wichtige Informationsplattform. Die Urlauberseelsorge stellt digital zum Download viele Podcasts und Links zu Onlinegottesdiensten der Urlauberseelsorge zur Verfügung, die eine eigene Zielgruppe finden.

Kirche Unterwegs war auf den Campingplätzen in Otterndorf und Sahlenburg präsent: In den Sommerferien war Kirche Unterwegs verlässlich mit Teams vor Ort. Auf beiden Campingplätzen ist die Präsenz feste Tradition.  Im Jahr 2020 und 2021 musste aufgrund der Coronapandemie eine alternative Form von Kirche Unterwegs gefunden werden. Diese wurde mit Präsenztagen, Gottesdiensten, Kirche-Unterwegs-zum-Mitnehmen, einem eigenen Gute-Nacht-Geschichten Buch, Kirche Unterwegs-Steinen und Gute-Nacht-Geschichten auf Youtube gestaltet.

Planungszeitraum 2023-2028: Ziele und Maßnahmen

1. Das Potenzial der ausgebauten Duhner Urlauberkapelle nutzen

  • Die Urlauberkapelle ist Zentrum der Urlauberseelsorge im Kirchenkreis und feiert weiterhin alle Sonn- und Feiertagsgottesdienste im Kirchenjahr mit Organisten- und Küsterbegleitung nun mit mehr Platzangebot.
  • Die Urlauberkapelle ist ganzjährig tagsüber (10 bis 18 Uhr) zur stillen Andacht geöffnet. Gleichzeitig können im Kapellenerweiterungsraum Veranstaltungen durchgeführt bzw. im Seelsorgeraum Gespräche geführt werden. Einzelseelsorgegespräche und täglich 1 bis 4 Andachts- und Veranstaltungsangebote für Kinder und Erwachsene mit Bildungsschwerpunkt (EEB-Bezuschussung) sowie das musikalische Angebot werden weitergeführt. Der Kapellenerweiterungsraum wird darüber hinaus als Meditationsraum genutzt. Ein Konzept wird entwickelt. Der Kapellenerweiterungsraum kann für mehrtägige geistlich-theologische Kurse genutzt werden. Ein Kursangebot wird entwickelt.

2. Urlauberangebote im Kirchenkreis bewahren und stärken

  • Beibehaltung der Urlauberangebote in der Martinskirche Cuxhaven-Ritzebüttel (Konzerte), in Otterndorf, Oberndorf und auf dem Nordseeferienhof Katthusen.
  • Ausbau und Förderung von Freiluft- und ökumenischen Angeboten im Sommer und der „Orgellandschaft Hadler Bauerndome / Barocke Orgelkultur“
  • Öffentlichkeitsarbeit für urlauberfreundliche Angebote und Kirchenöffnung der Kirchengemeinden, besonders für eine vielfältigen Konzertlandschaft, Kirchenführungen, Freiluftangebote, Ausstellungen und Kirchenentdeckerpass.

3. Kirche Unterwegs ist weiterhin verlässlich auf den Campingplätzen Otterndorf und Sahlenburg vertreten

  • Mit Veränderungsprozessen bei der Gewinnung von neuen Ehrenamtlichen und den Einsatzmöglichkeiten der „Alten Hasen“ unter den Teamerinnen umgehen. Herausforderungen sind dabei die Veränderungen im Theologiestudium, das Bedürfnis sich eher kurzzeitiger und nicht für zwei Wochen zu engagieren oder die Arbeitsbelastung durch kleiner werdende Teams.

4. Urlauberseelsorge als „Gemeinde auf Zeit“: Finanzielle und strukturelle Fördermöglichkeiten

  • Die Urlauberseelsorge ist bereits jetzt de facto eine „Gemeinde auf Zeit“ nach der neuen Kirchenverfassung. Es wird angestrebt, dies auch rechtlich so festzuschreiben.
  • Die Urlauberinnen kommen zu nur einem sehr geringen Teil aus dem Kirchenkreis, sondern aus ganz Deutschland und darüber hinaus.  Angemessen wäre deshalb eine (Teil-)Finanzierung durch die Landeskirche und die EKD.
  • Es ist zu prüfen, ob die Ev. Urlauberseelsorge Cuxhaven-Hadeln als „Gemeinde auf Zeit“ ohne eigene Mitglieder vergleichbar einer Ortskirchengemeinde Siegelrecht erhalten kann, um - mit Dimissoriale angemeldete - Amtshandlungen beurkunden zu können.

5. Personelle und finanzielle Ausstattung dem Bedarf der wachsenden Urlaubergemeinde anpassen

  • Um den Schwerpunkt kirchlicher Arbeit im größten Nordseeheilbad Deutschlands deutlich zu machen und den Anforderungen an das erweiterte Angebotsspektrum, an Organisation, Öffentlichkeitsarbeit und Finanzierung gerecht zu werden, wird langfristig der Erhalt der Urlauberpastorinnenstelle angestrebt. Weiterhin wird allerdings eine Anbindung an eine Cuxhavener Kirchengemeinde als hilfreich angesehen.
  • Die ganzjährige Beauftragung von Kurpastorinnen (= Urlauberseelsorgerinnen) einschließlich der Übernahme von Kosten für Ferienwohnung, An- und Abreise durch die Landeskirche wird im guten Austausch aufrechterhalten.
  • Küster- und Schreibkraftstunden werden ggf. durch Spendenmittel dem Veranstaltungsbedarf angepasst.
  • Gewinnung von Ehrenamtlichen zur Mitarbeit in der Urlauberseelsorge.
  • Eine angemessene Ausstattung für Personal, Bauunterhaltung und Sachaufwand wird vom Kirchenkreis zur Verfügung gestellt.

6. Abzahlung der vorfinanzierten Gelder und Fundraising für spätere Dachöffnung

  • Der Restbetrag des vom Kirchenkreis für Kapellenausbau und Sanierung zinslos vorfinanzierten Geldes wird schnellstmöglich aus Kollekten, Spenden und Jahresüberschüssen abgezahlt.
  • Das Angebot der Urlauberseelsorge ist daher auch nachfrageorientiert und auf Einnahmenerzielung, Netzwerkstärkung und Spendenakquise ausgerichtet.
  • Nach Rückzahlung der vorfinanzierten Gelder beginnt das Fundraising für die Deckenöffnung der Kapelle, die erwünscht und in der Baugenehmigung vorgesehen war, aber aus Geldmangel nicht durchgeführt werden konnte.